Was ist ein Innominatvertrag?

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Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („innominatus“ = unbenannt). Solche Verträge entstehen, wenn Parteien Vereinbarungen treffen, die sich nicht eindeutig einem der im Gesetz geregelten Vertragstypen wie Kauf-, Miet- oder Werkvertrag zuordnen lassen. Beispiele für Innominatverträge sind Leasingverträge, Factoring oder Franchiseverträge. Bei der rechtlichen Beurteilung solcher Verträge werden oft die Vorschriften ähnlicher, gesetzlich geregelter Vertragstypen entsprechend angewendet (sogenannte „Analogie“). Weitere Informationen findest du z.B. bei [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Innominatvertrag).