Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („innominatus“ = unbenannt). Solche Verträge entstehen, wenn Parteien Vereinbarungen treffen, die sich nicht eindeutig einem der im Gesetz geregelten Vertragstypen wie Kauf-, Miet- oder Werkvertrag zuordnen lassen. Beispiele für Innominatverträge sind Leasingverträge, Factoring oder Franchiseverträge. Bei der rechtlichen Beurteilung solcher Verträge werden oft die Vorschriften ähnlicher, gesetzlich geregelter Vertragstypen entsprechend angewendet (sogenannte „Analogie“). Weitere Informationen findest du z.B. bei [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Innominatvertrag).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]