Die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gl&a... [mehr]
Die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gl&a... [mehr]
In der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde. Es is... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]