Wie lange kann ein Unternehmer seine Forderung auf Werklohn gegenüber dem Besteller durchsetzen?

Antwort

Die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die den Anspruch begründen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die je nach Vertrag oder speziellen Umständen gelten können. Es ist ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Verjährungsfrist zu klären.

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