Entsteht nach österreichischem Recht eine Forderung bei Vertragsschluss?

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Nach österreichischem Recht entsteht eine Forderung grundsätzlich mit dem wirksamen Abschluss eines Vertrages, sofern der Vertrag auf eine Leistung gerichtet ist. Das bedeutet: Sobald ein zweiseitiger Vertrag (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag) zustande kommt, hat jede Partei einen Anspruch (Forderung) auf die vereinbarte Leistung der anderen Partei. Die Forderung entsteht also bereits mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der tatsächlichen Leistungserbringung. Beispiel: Beim Kaufvertrag entsteht mit dem Abschluss des Vertrags die Forderung des Käufers auf Übergabe der Ware und die Forderung des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises (§ 1062 ABGB). Es gibt allerdings auch Verträge, bei denen die Forderung erst zu einem späteren Zeitpunkt oder unter einer Bedingung entsteht (z.B. bei aufschiebend bedingten Verträgen oder bei Verträgen mit Leistungszeitpunkt in der Zukunft). Zusammengefasst: In der Regel entsteht die Forderung nach österreichischem Recht bereits mit dem Vertragsschluss.

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