Wenn der Käufer bei Vertragsschluss bereits Kenntnis von Mängeln hat, kann er in der Regel keine Mängelansprüche geltend machen. Dies ist im deutschen Recht im § 442 Abs. 1 BG... [mehr]
Wenn der Käufer bei Vertragsschluss bereits Kenntnis von Mängeln hat, kann er in der Regel keine Mängelansprüche geltend machen. Dies ist im deutschen Recht im § 442 Abs. 1 BG... [mehr]
Es ist nicht unüblich, dass ein Arbeitgeber vor Vertragsschluss nach deiner IBAN fragt, um sicherzustellen, dass die Gehaltszahlungen reibungslos erfolgen können. Allerdings solltest du sich... [mehr]
Ein Unternehmen muss bei Vertragsschluss mit anderen Unternehmen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) hinweisen, um sicherzustellen, dass diese wirksam in den Vertrag einbezogen werden... [mehr]