Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
In der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist für Werklohnforderungen der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in bestimmten Fällen, wie bei Mängeln oder anderen spezifischen Vereinbarungen, abweichende Fristen gelten können. Es empfiehlt sich, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Verjährungsfrist zu klären.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]