Welche Arten von Geschäften gibt es in Bezug auf Liefertermine?

Antwort

Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefertermin vereinbart. Die Lieferung muss zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. - **Fixgeschäft:** Der Liefertermin ist so wesentlich, dass die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt für den Käufer keinen Wert mehr hat (z. B. Hochzeitstorte für einen bestimmten Tag). - **gewöhnliches Termingeschäft:** Es wird zwar ein Termin vereinbart, aber eine verspätete Lieferung ist nicht automatisch ein Grund für die Vertragsaufhebung. 2. **Kauf auf Abruf** Der Käufer kann innerhalb einer bestimmten Frist die Lieferung abrufen. Der genaue Lieferzeitpunkt wird also erst später festgelegt. 3. **Sofortgeschäft (Promptgeschäft)** Die Lieferung soll unmittelbar nach Vertragsabschluss erfolgen, ohne dass ein genauer Termin genannt wird. 4. **Kauf auf Zeit** Die Lieferung soll innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erfolgen, z. B. „Lieferung innerhalb von 4 Wochen“. Diese Unterscheidungen sind wichtig, da sie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Falle von Lieferverzögerungen oder -ausfällen beeinflussen.

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