Im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) besteht grundsätzlich **kein gesetzliches Widerrufsrecht** wie im B2C-Bereich (Geschäfte mit Verbrauchern). Das Widerrufsrecht nach §... [mehr]
Ja, grundsätzlich hast du beim Online-Kauf als Verbraucher in Deutschland ein Widerrufsrecht, auch wenn dir keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder kein expliziter Vertrag vorgelegt wurden. Das Widerrufsrecht ergibt sich aus dem Gesetz (§§ 312g, 355 BGB) und gilt für sogenannte Fernabsatzverträge, also Verträge, die über das Internet, Telefon oder per Katalog abgeschlossen werden. Wichtige Punkte: - **Vertragsschluss:** Ein Vertrag kommt auch ohne schriftliche AGB zustande, z.B. durch Angebot und Annahme per Klick im Online-Shop. - **Widerrufsrecht:** Du hast in der Regel 14 Tage Zeit, den Kauf zu widerrufen, nachdem du die Ware erhalten hast. - **Informationspflichten:** Der Händler muss dich über dein Widerrufsrecht informieren. Tut er das nicht, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. - **Ausnahmen:** Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, z.B. bei individuell angefertigten Waren oder versiegelten Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zurückgegeben werden können. Fehlen AGB oder ein schriftlicher Vertrag, ändert das nichts an deinem gesetzlichen Widerrufsrecht. Wichtig ist, dass ein Vertrag zustande gekommen ist – das ist beim Online-Kauf in der Regel der Fall. Weitere Informationen findest du z.B. bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/widerrufsrecht-beim-onlinekauf-gesetzliche-regelungen-und-ausnahmen-13793
Im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) besteht grundsätzlich **kein gesetzliches Widerrufsrecht** wie im B2C-Bereich (Geschäfte mit Verbrauchern). Das Widerrufsrecht nach §... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]