Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffe... [mehr]
Nein, interne Parteisitzungen müssen dem Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich nicht mitgeteilt werden. Das IFG gilt für Bundesbehörden und regelt den Zugang zu amtlichen Informationen von öffentlichen Stellen des Bundes. Politische Parteien sind jedoch keine Behörden oder öffentlichen Stellen im Sinne des IFG, sondern privatrechtlich organisierte Vereinigungen. Zudem sind interne Sitzungen von Parteien keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG. Auch auf Landesebene gelten ähnliche Regelungen: Informationsfreiheitsgesetze der Länder beziehen sich in der Regel ebenfalls auf Behörden und öffentliche Stellen, nicht auf Parteien. Eine Ausnahme könnte nur dann bestehen, wenn eine Partei eine öffentliche Funktion im Rahmen einer Behörde übernimmt, was aber bei internen Sitzungen nicht der Fall ist. Weitere Informationen zum IFG findest du hier: [Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes](https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/)
Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffe... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Die Verpflichtung zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten ergibt sich in Europa aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, abhängig vom jeweiligen Sektor (z. B. Finanzdienstleistungen, &... [mehr]