Was ist der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung?

Antwort

Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben sind. Ziel ist es, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung aller Bieter zu gewährleisten. Dadurch sollen die wirtschaftlichsten Angebote ermittelt und Korruption sowie Vetternwirtschaft verhindert werden. Im Detail bedeutet das: - **Transparenz:** Alle interessierten Unternehmen erhalten die gleichen Informationen und Chancen, sich zu bewerben. - **Wettbewerb:** Durch die Öffnung des Verfahrens für eine breite Öffentlichkeit wird der Wettbewerb gefördert, was zu besseren Konditionen für die öffentliche Hand führen soll. - **Gleichbehandlung:** Kein Bieter darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen möglich, etwa bei Dringlichkeit oder wenn nur ein Anbieter in Frage kommt. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/oeffentliche-auftraege.html).

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