Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Im deutschen Zivilrecht gibt es verschiedene Arten von Irrtümern, die eine Anfechtung eines Rechtsgeschäfts ermöglichen können. Die wichtigsten anfechtbaren Irrtumsarten sind: 1. **Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)**: Hierbei irrt sich der Erklärende über die Erklärungshandlung selbst, z.B. wenn er sich verschreibt, verspricht oder vergreift. 2. **Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. 1 BGB)**: Der Erklärende irrt sich über den Inhalt seiner Erklärung, d.h., er weiß zwar, was er sagt oder schreibt, aber er misst der Erklärung eine andere Bedeutung bei, als sie tatsächlich hat. 3. **Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB)**: Der Erklärende irrt sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person oder Sache, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist. Eine Eigenschaft ist verkehrswesentlich, wenn sie für das konkrete Geschäft von Bedeutung ist. 4. **Übermittlungsirrtum (§ 120 BGB)**: Ein Irrtum bei der Übermittlung der Erklärung durch eine Person oder eine Einrichtung (z.B. ein Bote oder ein technisches Übermittlungsmedium). 5. **Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB)**: Die Anfechtung ist auch möglich, wenn der Erklärende durch arglistige Täuschung zur Abgabe der Erklärung bestimmt wurde. 6. **Widerrechtliche Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB)**: Eine Anfechtung ist ebenfalls möglich, wenn der Erklärende durch widerrechtliche Drohung zur Abgabe der Erklärung gezwungen wurde. Diese Irrtumsarten ermöglichen es, ein Rechtsgeschäft anzufechten und es damit rückwirkend unwirksam zu machen. Die Anfechtung muss jedoch unverzüglich erfolgen, sobald der Irrtum entdeckt wird.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Eine Abtretungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Abtretung (also die Übertragung einer Forderung oder eines Rechts von einer Person auf eine andere) wirksam erklärt oder vorgenom... [mehr]
Für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist grundsätzlich der Verantwortliche zuständig, also die Stelle, die die Datenverarbeitung in Auftrag gib... [mehr]
Um beurteilen zu können, ob ein bestimmter Vertrag mit dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) konform ist, ist es notwendig, den vollständigen Vertragstext zu kennen und z... [mehr]
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
„Addendum“ und „Amendment“ sind beides Begriffe, die im rechtlichen und vertraglichen Kontext verwendet werden, sie haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen: - **Addendum** (... [mehr]
Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Er beschreibt eine Situation, in der sich nach Abschluss eines Vertrags Umstän... [mehr]
Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist ein rechtlicher Begriff aus dem deutschen Zivilrecht (§ 313 BGB). Sie liegt vor, wenn sich nach Abschluss eines Vertrags Umstände schwerwieg... [mehr]
Eine Verschwiegenheitserklärung, auch als Geheimhaltungsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement (NDA) bezeichnet, ist ein rechtliches Dokument, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflich... [mehr]