§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Abschlagszahlungen bei Verbraucherverträgen und Bauträgerverträgen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterschiedlich geregelt: 1. **Verbraucherverträge**: - Bei Verbraucherverträgen, insbesondere bei Werkverträgen, regelt § 632a BGB die Abschlagszahlungen. Danach kann der Unternehmer für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen verlangen, sofern diese Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden und der Besteller (Verbraucher) sie abgenommen hat. Der Abschlag muss in einem angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. 2. **Bauträgerverträge**: - Bei Bauträgerverträgen, die den Erwerb von Immobilien betreffen, gelten spezielle Regelungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Hier sind die Abschlagszahlungen in § 3 MaBV geregelt. Der Bauträger darf Abschlagszahlungen nur in bestimmten, gesetzlich festgelegten Raten verlangen, die an den Baufortschritt gekoppelt sind. Diese Raten sind prozentual festgelegt und dürfen nur nach Erreichen bestimmter Bauabschnitte gefordert werden. Die genauen Regelungen und Prozentsätze können in den jeweiligen Paragraphen des BGB und der MaBV nachgelesen werden.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]