Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
In Deutschland bist du unterhaltspflichtig gegenüber deinen Eltern, wenn deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der du unterhaltspflichtig bist, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem Einkommen deiner Eltern, den Kosten des Pflegeheims und deinem eigenen Einkommen. Allerdings gilt, dass du in der Regel erst dann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet bist, wenn dein eigenes Einkommen eine bestimmte Freigrenze überschreitet. Diese Freigrenze liegt oft bei etwa 1.800 bis 2.000 Euro netto im Monat, kann aber je nach individueller Situation variieren. Es ist ratsam, sich bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle für Familienrecht über die genauen Regelungen und deine persönliche Situation zu informieren.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.