Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, eine Wohnung unterzuvermieten, jedoch gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Zunächst einmal benötigst du die Erlaubnis deines Vermieters. Ohne diese Erlaubnis kann die Untervermietung zu Problemen führen, einschließlich der Kündigung des Mietvertrags. Wenn du in Deutschland nicht gemeldet bist, könnte dies zusätzliche Komplikationen verursachen, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Verpflichtungen und die Kommunikation mit dem Vermieter. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine rechtlichen Probleme entstehen. Weitere Informationen zur Untervermietung und den rechtlichen Rahmenbedingungen findest du beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Mieterbundes: [Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten gilt in Österreich grundsätzlich als Untervermietung. Nach österreichischem Mietrecht (§ 1092 ABGB) ist e... [mehr]
Ja, die unentgeltliche Überlassung einer Mietwohnung durch den Mieter an einen Dritten gilt rechtlich in der Regel ebenfalls als Untervermietung. Nach § 540 Abs.1 BGB benötigt der Miet... [mehr]
Ab 2025 müssen Immobilieneigentümer in Deutschland mit verschiedenen Investitionen und Kosten rechnen, die sich vor allem aus gesetzlichen Vorgaben und politischen Maßnahmen ergeben. D... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]