Werden Mietverträge vererbt?

Antwort

Ja, Mietverträge können verer werden. Wenn derieter verstirbt, geht der Mietvertrag in der Regel auf die Erben über, sofern diese im Mietvertrag als berechtigte Personen aufgeführt sind oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf die Wohnung haben. Es ist jedoch wichtig, die spezif Regelungen im Mietvertrag sowie die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten, da es Unterschiede geben kann. In Deutschland beispielsweise haben Angehörige des verstorbenen Mieters unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übernahme des Mietverhältnisses.

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