Eine präzisere und stilistisch ansprechendere Formulierung für ein Exposé könnte lauten: "Vom zentral gelegenen, rechtwinkligen Flur sind alle Räume der Wohnung, darun... [mehr]
Ja, eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Katasterkarte genannt) darf grundsätzlich einem Exposé beigefügt werden, insbesondere wenn sie zur Veranschaulichung der Lage und der Grundstücksgrenzen dient. Allerdings gibt es dabei einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Urheberrecht:** Liegenschaftskarten sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, da sie von den Katasterämtern erstellt werden. Für die Weitergabe oder Veröffentlichung (z.B. im Exposé) ist in der Regel eine Nutzungserlaubnis erforderlich. Diese wird meist beim Erwerb der Karte durch das Katasteramt oder die zuständige Behörde erteilt. Es sollte geprüft werden, ob die Nutzung im Exposé durch die Lizenz abgedeckt ist. 2. **Quellenangabe:** Es ist ratsam, die Quelle der Liegenschaftskarte im Exposé anzugeben (z.B. „Quelle: Katasteramt XY, Stand: Datum“). 3. **Datenschutz:** Persönliche Daten Dritter (z.B. Namen von Nachbarn) dürfen auf der Karte nicht sichtbar sein. Gegebenenfalls müssen solche Informationen unkenntlich gemacht werden. 4. **Aktualität und Richtigkeit:** Die Karte sollte aktuell sein und den tatsächlichen Stand widerspiegeln, um irreführende Angaben zu vermeiden. Fazit: Mit Beachtung der genannten Punkte ist das Beifügen einer Liegenschaftskarte zu einem Exposé in der Regel zulässig und sogar üblich. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Katasteramt oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesamt für Kartographie und Geodäsie](https://www.bkg.bund.de/DE/Home/home.html) oder beim [Katasteramt deines Bundeslandes](https://www.geoportal.de/DE/Geoportale/Geoportale_node.html).
Eine präzisere und stilistisch ansprechendere Formulierung für ein Exposé könnte lauten: "Vom zentral gelegenen, rechtwinkligen Flur sind alle Räume der Wohnung, darun... [mehr]
Ja, grundsätzlich darfst du dein Haus für 10 € verkaufen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, das heißt, du kannst den Kaufpreis für dein Haus frei mit dem Käufer vere... [mehr]