Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)...
Wenn ein Mieter stirbt, sind als Vermieter folgende Schritte zu beachten: 1. **Benachrichtigung**: Informiere dich über den Tod des Mieters, idealerweise durch eine offizielle Mitteilung von Angehörigen oder der Polizei. 2. **Mietvertrag prüfen** Überprüfe den Mietvertrag auf Klauseln, die im Falle des Todes des Mieters relevant sind. In vielen Fällen endet der Mietvertrag nicht automatisch. 3. **Erben kontaktieren**: Setze dich mit den Erben des Mieters in Verbindung. Diese sind in der Regel für die Wohnung und die Mietzahlungen verantwortlich. 4. **Zahlungen klären**: Kläre, ob die Miete weiterhin gezahlt wird und ob es offene Forderungen gibt. Die Erben sind verpflichtet, die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen. 5. **Wohnung besichtigen**: Vereinbare einen Termin zur Besichtigung der Wohnung, um den Zustand zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Räumung zu planen. 6. **Räumung und Übergabe**: Kläre mit den Erben, wie und wann die Wohnung geräumt wird. Es ist wichtig, dies rechtlich korrekt zu handhaben. 7. **Kaution**: Überprüfe die Kautionsregelungen und kläre, wie die Kaution nach der Räumung der Wohnung zurückgegeben wird. 8. **Rechtliche Beratung**: Ziehe gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt und im Einklang mit dem Mietrecht durchgeführt werden. Es ist wichtig, in dieser Situation sensibel und respektvoll vorzugehen.
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)...
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Widerspruch des Mieters gegen eine angekündigte Modernisierungsmaßnahme vor Beginn der Maßnahme zu beantworten. Nach &se...
Wenn dein Vermieter zu viel gezahlte Monatsmiete einfach einbehält, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Schriftliche Aufforderung**: Fordere deinen Vermieter schriftlich (am besten per Einschreib...
Eine Mietkündigung sollte immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten, damit sie wirksam ist. Hier findest du ein Muster, das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Mieterk...
Bis zum aktuellen Stand (Juni 2024) gibt es keine öffentlich bekannten oder dokumentierten Fälle, in denen Vonovia Mieter verklagt hat, weil sie den Einbau des "Multisensor Plus" v...
Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen bezüglich der Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Nach dem **CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)**...
Ein Vermieter darf grundsätzlich einen Besichtigungstermin oder einen Termin zur Durchführung von Reparaturen oder Wartungsarbeiten ankündigen, wenn dafür ein berechtigtes Interess...
Ein Vermieter muss bauliche Maßnahmen grundsätzlich rechtzeitig ankündigen. Nach § 555c Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt: **Die Ankündigung muss dem Mieter sp&...
Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Utensilien für den Winterdienst (wie Schneeschaufel, Streugut, Besen) bereitzustellen, wenn er die Pflicht zur Durchführung des Winte...
Nein, als Vermieter darfst du die Kontoführungsgebühren für das Kautionskonto grundsätzlich **nicht** von der Kaution abziehen oder dem Mieter bei der Rückzahlung belasten. N...