Darf der Vermieter während der Mietzeit den Vertrag mit dem Gasversorger kündigen und die Mieter zur Selbstversorgung verpflichten?

Antwort

In der Regel kann der Vermieter den Vertrag mit dem Gasversorger nicht einfach kündigen und die Mieter verpflichten, selbst für die Gasversorgung zu sorgen, ohne dass dies im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mieträume in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, was auch die Versorgung mit Energie einschließt. Wenn im Mietvertrag keine Regelung zur Gasversorgung enthalten ist, bleibt der Vermieter in der Verantwortung, die Versorgung sicherzustellen. Eine Änderung dieser Bedingungen während der Mietzeit müsste in der Regel einvernehmlich mit den Mietern erfolgen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Rechte und Pflichten zu klären.

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