Der mit der Wohnung angemietete Keller kann nicht mehr genutzt werden. Was kann man rechtlich dagegen tun?

Antwort

Wenn der mit der Wohnung angemietete Keller nicht mehr genutzt werden kann und der Vermieter keine alternative Lösung anbietet, hast du mehrere rechtliche Möglichkeiten: 1. **Mängelanzeige**: Informiere deinen Vermieter schriftlich über den Mangel und fordere ihn auf, diesen zu beheben. Setze eine Frist zur Behebung. 2. **Mietminderung**: Wenn der Keller Teil des Mietvertrags ist und nicht mehr genutzt werden kann, könnte dies einen Mietmangel darstellen. Du hast möglicherweise das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. 3. **Ersatzansprüche**: Du kannst auch prüfen, ob du Anspruch auf Schadensersatz hast, wenn dir durch die Nichtnutzung des Kellers Nachteile entstanden sind. 4. **Rechtsberatung**: Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren, um deine spezifische Situation zu besprechen und rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, alle Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten und Beweise für den Mangel zu sammeln.

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