Kann der Verkäufer Schadenersatz verlangen, wenn der Käufer wegen eines angeblichen mündlichen Kaufvertrags vom Immobilienverkauf zurücktritt?

Antwort

In Deutschland ist ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich rechtlich bindend, auch wenn er schwerer nachzuweisen ist als ein schriftlicher Vertrag. Wenn der Käufer zurücktritt, weil er behauptet, einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben, kann der Verkäufer in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Käufer in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder dass der Rücktritt nicht gerechtfertigt ist. Es wäre ratsam, alle relevanten Beweise zu sammeln, wie z.B. E-Mails, Nachrichten oder Zeugen, die den Verlauf der Verhandlungen dokumentieren. In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Immobilienrecht sinnvoll sein, um die spezifischen Umstände zu klären und die besten Schritte zu unternehmen.

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