Ja, bei einem Bauträgervertrag ist grundsätzlich eine Vorwegbeleihungsvollmacht für den Käufer möglich, aber sie ist rechtlich und praktisch problematisch und wird in der Praxis selten erteilt. **Hintergrund:** Eine Vorwegbeleihungsvollmacht würde dem Käufer das Recht einräumen, das noch im Eigentum des Bauträgers stehende Grundstück (bzw. den Miteigentumsanteil) bereits vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch zugunsten seiner finanzierenden Bank zu beleihen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufnehmen möchte und die Bank eine Grundschuld als Sicherheit verlangt. **Rechtliche Hürden:** - Nach § 3 Abs. 1 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) darf der Bauträger Zahlungen des Käufers erst entgegennehmen, wenn eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen ist und bestimmte Sicherheiten bestehen. - Die meisten Bauträger sind nicht bereit, dem Käufer eine solche Vollmacht zu erteilen, weil sie dadurch das Risiko eingehen, dass das Grundstück vor vollständiger Kaufpreiszahlung belastet wird. - Banken akzeptieren in der Regel nur dann eine Grundschuld, wenn der Käufer bereits als Eigentümer im Grundbuch steht oder zumindest eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist. **Praktische Umsetzung:** - In der Praxis wird meist so verfahren, dass nach Abschluss des Bauträgervertrags und Eintragung der Auflassungsvormerkung der Käufer eine Finanzierungsgrundschuld bestellen kann. Dafür erteilt der Bauträger dem Käufer eine sogenannte Belastungsvollmacht, die aber regelmäßig mit Bedingungen (z.B. nur zur Sicherung des Kaufpreises) versehen ist. - Eine uneingeschränkte Vorwegbeleihungsvollmacht ist daher unüblich und wird von Bauträgern in der Regel nicht akzeptiert. **Fazit:** Eine Vorwegbeleihungsvollmacht ist theoretisch möglich, aber in der Praxis selten und mit erheblichen Risiken für den Bauträger verbunden. Üblicher ist die Belastungsvollmacht nach Eintragung der Auflassungsvormerkung. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/) oder [Immobilienscout24](https://www.immobilienscout24.de/ratgeber/finanzierung/bautraegerfinanzierung.html).