Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Eine erhebliche Pflichtverletzung im Mietvertrag liegt vor, wenn eine der Vertragsparteien (Mieter oder Vermieter) wesentliche Pflichten aus dem Mietverhältnis nicht erfüllt. Dies kann beispielsweise folgende Situationen umfassen: 1. **Zahlungsverzug**: Wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum die Miete nicht zahlt, kann dies als erhebliche Pflichtverletzung angesehen werden. 2. **Nichteinhaltung von Nebenpflichten**: Dazu gehört beispielsweise die Pflicht des Mieters, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten oder keine unerlaubten Veränderungen vorzunehmen. 3. **Mängelanzeige**: Wenn der Vermieter Mängel in der Wohnung nicht behebt, obwohl er darüber informiert wurde, kann dies ebenfalls eine erhebliche Pflichtverletzung darstellen. 4. **Störung des Hausfriedens**: Wenn der Mieter durch sein Verhalten andere Mieter belästigt oder stört, kann dies als erhebliche Pflichtverletzung gewertet werden. In solchen Fällen kann die andere Partei unter Umständen das Mietverhältnis kündigen oder Schadensersatz verlangen. Es ist wichtig, die genauen Umstände und die vertraglichen Regelungen zu betrachten, um festzustellen, ob eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt.
Eine Überprüfung eines Mietvertrags ist wichtig, um sicherzustellen, alle Regelungen rechtlich korrekt und für beide Parteien fair sind. Dabei solltest du besonders auf folgende Punkte... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]
Nach erfolgreicher Vermittlung eines Mietvertrages dürfen die Daten der neuen Mieter grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck (z. B. Ausw... [mehr]
In einem solchen Fall gilt grundsätzlich das sogenannte Beweislastprinzip. Wer sich auf eine Tatsache beruft, muss diese auch beweisen (§ 556 BGB analog). Das bedeutet: Möchte der Mi... [mehr]
Im Mietvertrag müssen zwingend die folgenden Kontaktdaten des Mieters stehen: - Vollständiger Name (Vor- und Nachname) - Aktuelle Anschrift (Wohnadresse) Diese Angaben sind notwendig, um d... [mehr]