Muss bei Wertpapieren nur die jährliche Ausschüttung oder auch der Wertzuwachs versteuert werden?

Antwort

Bei Wertpapieren müssen sowohl die jährliche Ausschüttung (z. B. Dividenden) als auch der Wertzuwachsz. B. Kursgewinne) versteuert werden. In Deutschland unterliegen diese Erträge der Abgeltungsteuer, die pauschal 26,375 % beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es gibt jedoch einen Sparer-Pauschbetrag, der für natürliche Personen gilt, wodurch ein Teil der Erträge steuerfrei bleibt.

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