Wer muss beim Finanzamt Stellung nehmen: Schenkender oder Beschenkter?

Antwort

In Deutschland ist grundsätzlich der Beschenkte verpflichtet, eine Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Schenkung geschehen. Der Schenkende hat jedoch auch eine Mitwirkungspflicht und kann ebenfalls zur Anzeige verpflichtet sein, insbesondere wenn der Beschenkte seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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