Das „Sessionticket“ bei ELSTER (der Online-Plattform der deutschen Finanzverwaltung für Steuererklärungen: [https://www.elster.de](https://www.elster.de)) ist ein temporärer... [mehr]
Der Begriff „Mehrbedarf“ wird im deutschen Steuerrecht nicht direkt verwendet, sondern stammt meist aus dem Sozialrecht (z. B. beim Bürgergeld). Im Steuerrecht gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie Eltern für ein Kind steuerlich entlastet werden: 1. **Kinderfreibetrag**: Eltern steht ein Kinderfreibetrag zu, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Für das Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil 3.192 €, also insgesamt 6.384 € für beide Elternteile zusammen. Mehr Infos: [Kinderfreibetrag – Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Familie/Kinderfreibetrag.html) 2. **Kindergeld**: Alternativ zum Kinderfreibetrag wird das Kindergeld gezahlt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, was für die Eltern günstiger ist (sog. Günstigerprüfung). 3. **Entlastungsbetrag für Alleinerziehende**: Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Steuerfreibetrag (Entlastungsbetrag), der das zu versteuernde Einkommen mindert. 2024 beträgt dieser 4.260 € pro Jahr für das erste Kind, für jedes weitere Kind kommen 240 € hinzu. 4. **Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen**: Bestimmte Ausgaben für das Kind (z. B. Betreuungskosten, Ausbildungskosten) können als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ein expliziter „Mehrbedarf“ für ein Kind wird im Steuerrecht also nicht berücksichtigt, sondern über die genannten Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Familie/familie.html).
Das „Sessionticket“ bei ELSTER (der Online-Plattform der deutschen Finanzverwaltung für Steuererklärungen: [https://www.elster.de](https://www.elster.de)) ist ein temporärer... [mehr]
Beim Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es grundsätzlich keinen sogenannten „Mehrbedarf“ wie im SGB II (Bürgergeld/Jobcenter). Das Konzept des Mehrbedarfs ist eine spezie... [mehr]
Die Altersvorsorgezulage (auch Riester-Zulage genannt) wird nicht direkt zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert. Sie ist eine staatliche Förderung für bestimmte Altersvorsorgevertr&aum... [mehr]
Die Abkürzung für Kapitalertragssteuer ist **KESt**.
Für einen Sparplan für ein Kind eignen sich in der Regel breit gestreute, kostengünstige ETFs, die auf große, weltweit diversifizierte Aktienindizes setzen. Besonders beliebt sind... [mehr]
Um den Erbschaftsteuerwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren benötigt, da die Erbschaftsteuer in Deutschland von mehreren Variablen abhängt: 1. **Wert des geerbten Vermögens**... [mehr]