Der Begriff „Mehrbedarf“ wird im deutschen Steuerrecht nicht direkt verwendet, sondern stammt meist aus dem Sozialrecht (z. B. beim Bürgergeld). Im Steuerrecht gibt es jedoch verschie... [mehr]
Beim Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es grundsätzlich keinen sogenannten „Mehrbedarf“ wie im SGB II (Bürgergeld/Jobcenter). Das Konzept des Mehrbedarfs ist eine spezielle Regelung im Sozialrecht, die vor allem beim Bürgergeld (früher Hartz IV) oder bei der Sozialhilfe Anwendung findet, z.B. für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung. **Wohngeld und Kinderzuschlag:** - Beim **Wohngeld** wird die Höhe der Leistung anhand der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und des Gesamteinkommens berechnet. Es gibt keinen pauschalen Mehrbedarf für Kinder, sondern das Kind wird als Haushaltsmitglied berücksichtigt, was die Wohngeldhöhe beeinflusst. - Beim **Kinderzuschlag** handelt es sich um eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Auch hier gibt es keinen expliziten Mehrbedarf, sondern der Kinderzuschlag wird pro Kind gezahlt (maximal 292 Euro monatlich pro Kind, Stand 2024). **Fazit:** Ein „Mehrbedarf“ im Sinne einer zusätzlichen Pauschale für ein Kind existiert bei Wohngeld und Kinderzuschlag nicht. Die Leistungen werden durch die Berücksichtigung des Kindes im Haushalt und beim Einkommen berechnet. Weitere Informationen findest du auf den offiziellen Seiten: - [Wohngeld – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/wohngeld) - [Kinderzuschlag – Familienportal des Bundes](https://familienportal.de/familienportal/kinderzuschlag) Solltest du Bürgergeld beziehen, gelten andere Regelungen bezüglich Mehrbedarf.
Der Begriff „Mehrbedarf“ wird im deutschen Steuerrecht nicht direkt verwendet, sondern stammt meist aus dem Sozialrecht (z. B. beim Bürgergeld). Im Steuerrecht gibt es jedoch verschie... [mehr]
Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Wohngeld hängt in Deutschland von mehreren Faktoren ab: - Anzahl der Haushaltsmitglieder - Höhe der Miete bzw. Belastung - Höhe des Gesam... [mehr]
Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies... [mehr]
Das Finanzamt meldet ein Erbe grundsätzlich nicht automatisch an die Wohngeldstelle. Allerdings sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältni... [mehr]