Meldet das Finanzamt ein Erbe an die Wohngeldstelle?

Antwort

Das Finanzamt meldet ein Erbe grundsätzlich nicht automatisch an die Wohngeldstelle. Allerdings sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältnissen – dazu zählt auch ein Erbe – der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Wohngeldstelle kann im Rahmen von Überprüfungen (z. B. Datenabgleich mit anderen Behörden) Informationen erhalten, aber eine direkte Meldung vom Finanzamt an die Wohngeldstelle erfolgt in der Regel nicht. Wird ein Erbe verschwiegen und später entdeckt, kann das zu Rückforderungen und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher wichtig, ein Erbe der Wohngeldstelle selbstständig zu melden.

Kategorie: Finanzen Tags: Finanzamt Erbe Wohngeld
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