Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies... [mehr]
Das Finanzamt meldet ein Erbe grundsätzlich nicht automatisch an die Wohngeldstelle. Allerdings sind Empfänger von Wohngeld verpflichtet, Änderungen in ihren finanziellen Verhältnissen – dazu zählt auch ein Erbe – der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Wohngeldstelle kann im Rahmen von Überprüfungen (z. B. Datenabgleich mit anderen Behörden) Informationen erhalten, aber eine direkte Meldung vom Finanzamt an die Wohngeldstelle erfolgt in der Regel nicht. Wird ein Erbe verschwiegen und später entdeckt, kann das zu Rückforderungen und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es ist daher wichtig, ein Erbe der Wohngeldstelle selbstständig zu melden.
Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies... [mehr]
Das Finanzamt meldet der Wohngeldstelle in der Regel keine Daten automatisch. Allerdings kann die Wohngeldstelle im Rahmen der sogenannten **amtlichen Datenübermittlung** oder im Zuge von **Ü... [mehr]
Ob du mit einer Rente von 1.600 € Anspruch auf Wohngeld hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem: - Die Höhe deiner Miete (bzw. Belastung bei Eigentum) - D... [mehr]