Welche Daten übermittelt das Finanzamt an die Wohngeldstelle?

Antwort

Das Finanzamt meldet der Wohngeldstelle in der Regel keine Daten automatisch. Allerdings kann die Wohngeldstelle im Rahmen der sogenannten **amtlichen Datenübermittlung** oder im Zuge von **Überprüfungen** bestimmte Informationen beim Finanzamt anfordern oder abgleichen. Dies geschieht meist, um die Angaben im Wohngeldantrag zu überprüfen und Missbrauch zu verhindern. **Typische Informationen, die abgefragt werden können:** - Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit - Kapitalerträge - Renteneinkünfte - Weitere steuerpflichtige Einkünfte **Ablauf:** - Die Wohngeldstelle kann beim Finanzamt anfragen, ob die im Antrag gemachten Angaben zum Einkommen korrekt sind. - Das Finanzamt gibt dann Auskunft über die relevanten steuerlichen Daten, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht (z. B. § 33 Wohngeldgesetz – WoGG). **Wichtig:** Eine automatische Meldung vom Finanzamt an die Wohngeldstelle erfolgt nicht. Die Datenübermittlung erfolgt nur auf Anfrage der Wohngeldstelle und unterliegt dem Datenschutz. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/wohnen-und-mieten/wohngeld/wohngeld-node.html).

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