Wird Wohngeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?

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Wohngeld wird beim Unterhaltsvorschuss grundsätzlich **nicht als Einkommen des Kindes** angerechnet. Das bedeutet: Wenn ein Kind oder dessen betreuender Elternteil Wohngeld erhält, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe oder den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses wird nur das **eigene Einkommen des Kindes** berücksichtigt (z. B. Waisenrente, eigenes Vermögen, eigenes Einkommen ab 12 Jahren). Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils und Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Bürgergeld werden **nicht angerechnet**. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/finanzielle-unterstuetzung/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73808). **Fazit:** Wohngeld hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsvorschuss.

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