Die Abkürzung für Kapitalertragssteuer ist **KESt**.
Die Altersvorsorgezulage (auch Riester-Zulage genannt) wird nicht direkt zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert. Sie ist eine staatliche Förderung für bestimmte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Rente). So funktioniert es: - Die Zulage wird direkt in deinen Riester-Vertrag eingezahlt. - In der Steuererklärung kannst du deine eigenen Einzahlungen plus die Zulagen als Sonderausgaben geltend machen (bis zu 2.100 € pro Jahr). - Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltene Zulage. - Ist der Steuervorteil höher, bekommst du die Differenz als Steuererstattung. Ist die Zulage höher, bleibt es bei der Zulage. Die Zulage wird also nicht zu deinem Einkommen addiert, sondern mindert indirekt deine Steuerlast oder wird direkt gefördert. Weitere Infos findest du z. B. auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Altersvorsorge/riester-foerderung.html
Die Abkürzung für Kapitalertragssteuer ist **KESt**.
Um den Erbschaftsteuerwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren benötigt, da die Erbschaftsteuer in Deutschland von mehreren Variablen abhängt: 1. **Wert des geerbten Vermögens**... [mehr]
Die Besteuerung der Riester-Rente erfolgt nachgelagert. Das bedeutet: - Während der Ansparphase: Die Einzahlungen in einen Riester-Vertrag (Eigenbeiträge und Zulagen) sind steuerlich beg&uu... [mehr]
Die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung nach 12 Jahren Haltezeit wird in Deutschland steuerlich wie folgt behandelt: **1. Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren:**... [mehr]