Wie beantrage ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt?

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Eine **Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)** beantragst du so: 1) **Voraussetzungen prüfen** Du bekommst sie, wenn voraussichtlich **keine Einkommensteuer** anfällt (typisch: sehr geringe Einkünfte). Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel **maximal 3 Jahre**. 2) **Richtiges Formular besorgen** Nutze das amtliche Formular **„Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung“** (für natürliche Personen). Download/Infos: https://www.formulare-bfinv.de 3) **Formular ausfüllen** (typische Angaben) - persönliche Daten, Steuer-ID - voraussichtliche Einkünfte (z. B. Rente, Lohn, Vermietung, Kapitalerträge) - ggf. Angaben zu Sonderausgaben/außergewöhnlichen Belastungen (soweit im Formular vorgesehen) 4) **Beim zuständigen Finanzamt einreichen** Zuständig ist dein **Wohnsitz-Finanzamt**. Abgabe je nach Finanzamt z. B. per Post oder persönlich; teils auch elektronisch (wenn angeboten). Finanzamtssuche: https://www.finanzamt.de 5) **Bescheinigung nutzen** Nach Erhalt gibst du die NV-Bescheinigung **im Original** an deine Bank/Depotbank, damit **keine Abgeltungsteuer** einbehalten wird (bis zum Ablaufdatum). Wichtig: Eine NV-Bescheinigung ersetzt nicht automatisch eine Steuererklärungspflicht; sie betrifft vor allem den Steuerabzug auf Kapitalerträge.

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