In der Regel nein: Beiträge aus der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung sind meist schon in der Lohnabrechnung steuerlich berücksichtigt und werden deshalb in ELSTER nicht n...
Wo trage ich Vorauszahlungen an das Finanzamt in ELSTER ein?
Antwort vom**Vorauszahlungen ans Finanzamt trägst du in ELSTER in der Regel nicht manuell irgendwo „frei“ ein, sondern bei den bereits einbehaltenen bzw. geleisteten Steuerbeträgen der jeweiligen Steuerart. Entscheidend ist: Einkommensteuer-Vorauszahlungen gehören an eine andere Stelle als z. B. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.** ## Einkommensteuer-Vorauszahlungen Bei der **Einkommensteuererklärung** werden deine bereits gezahlten **Einkommensteuer-Vorauszahlungen** normalerweise vom Finanzamt automatisch deinem Steuerkonto zugeordnet. In ELSTER musst du sie meist **nicht zusätzlich selbst eintragen**, wenn sie korrekt verbucht wurden. Maßgeblich ist am Ende der Steuerbescheid, in dem diese Vorauszahlungen angerechnet werden. Wichtig ist der Unterschied: - **Vorauszahlungen zur Einkommensteuer**: meist automatische Berücksichtigung - **Lohnsteuer aus nichtselbständiger Arbeit**: kommt aus der Lohnsteuerbescheinigung, nicht aus deinen Vorauszahlungen - **Kirchensteuer/Soli-Vorauszahlungen**: werden ebenfalls über das Steuerkonto berücksichtigt, nicht irgendwo bei Werbungskosten oder Sonderausgaben ## Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Wenn du die **Umsatzsteuererklärung** meinst, ist es anders: Die im Jahr gezahlten **Umsatzsteuer-Vorauszahlungen** bzw. Voranmeldungen werden in der **Umsatzsteuererklärung** berücksichtigt, damit nicht doppelt gezahlt wird. In ELSTER findest du das im Bereich der **Umsatzsteuererklärung** bei den **Vorauszahlungen / bereits festgesetzten Vorauszahlungen**. Die genaue Bezeichnung kann je nach Formularjahr leicht abweichen. ## Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer Falls du **Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen** meinst: Diese gehören **nicht** in die private Einkommensteuererklärung als normaler Abzugsposten. - **Gewerbesteuer** ist seit Jahren **nicht** als Betriebsausgabe abziehbar. - **Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen** betreffen Kapitalgesellschaften und laufen über deren eigene Erklärung. ## Praktisch wichtig Der häufigste Fehler ist, **Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch einmal manuell irgendwo einzutragen**, obwohl das Finanzamt sie ohnehin aus dem Steuerkonto anrechnet. Dann suchst du in ELSTER an der falschen Stelle. Wenn du also die **normale Einkommensteuererklärung** meinst, gilt kurz: **Meist gar nicht manuell eintragen – die Anrechnung läuft über das Finanzamt automatisch.** Nur wenn im Bescheid Vorauszahlungen fehlen, ist das ein Klärungsfall mit dem Finanzamt, nicht ein Feld für Werbungskosten oder Sonderausgaben.
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