Wo trage ich Vorauszahlungen an das Finanzamt in ELSTER ein?

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**Vorauszahlungen ans Finanzamt trägst du in ELSTER in der Regel nicht manuell irgendwo „frei“ ein, sondern bei den bereits einbehaltenen bzw. geleisteten Steuerbeträgen der jeweiligen Steuerart. Entscheidend ist: Einkommensteuer-Vorauszahlungen gehören an eine andere Stelle als z. B. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.** ## Einkommensteuer-Vorauszahlungen Bei der **Einkommensteuererklärung** werden deine bereits gezahlten **Einkommensteuer-Vorauszahlungen** normalerweise vom Finanzamt automatisch deinem Steuerkonto zugeordnet. In ELSTER musst du sie meist **nicht zusätzlich selbst eintragen**, wenn sie korrekt verbucht wurden. Maßgeblich ist am Ende der Steuerbescheid, in dem diese Vorauszahlungen angerechnet werden. Wichtig ist der Unterschied: - **Vorauszahlungen zur Einkommensteuer**: meist automatische Berücksichtigung - **Lohnsteuer aus nichtselbständiger Arbeit**: kommt aus der Lohnsteuerbescheinigung, nicht aus deinen Vorauszahlungen - **Kirchensteuer/Soli-Vorauszahlungen**: werden ebenfalls über das Steuerkonto berücksichtigt, nicht irgendwo bei Werbungskosten oder Sonderausgaben ## Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Wenn du die **Umsatzsteuererklärung** meinst, ist es anders: Die im Jahr gezahlten **Umsatzsteuer-Vorauszahlungen** bzw. Voranmeldungen werden in der **Umsatzsteuererklärung** berücksichtigt, damit nicht doppelt gezahlt wird. In ELSTER findest du das im Bereich der **Umsatzsteuererklärung** bei den **Vorauszahlungen / bereits festgesetzten Vorauszahlungen**. Die genaue Bezeichnung kann je nach Formularjahr leicht abweichen. ## Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer Falls du **Gewerbesteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen** meinst: Diese gehören **nicht** in die private Einkommensteuererklärung als normaler Abzugsposten. - **Gewerbesteuer** ist seit Jahren **nicht** als Betriebsausgabe abziehbar. - **Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen** betreffen Kapitalgesellschaften und laufen über deren eigene Erklärung. ## Praktisch wichtig Der häufigste Fehler ist, **Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch einmal manuell irgendwo einzutragen**, obwohl das Finanzamt sie ohnehin aus dem Steuerkonto anrechnet. Dann suchst du in ELSTER an der falschen Stelle. Wenn du also die **normale Einkommensteuererklärung** meinst, gilt kurz: **Meist gar nicht manuell eintragen – die Anrechnung läuft über das Finanzamt automatisch.** Nur wenn im Bescheid Vorauszahlungen fehlen, ist das ein Klärungsfall mit dem Finanzamt, nicht ein Feld für Werbungskosten oder Sonderausgaben.

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