Kann ich Beiträge aus Entgeltumwandlung zur BVK-Betriebsrente in der ELSTER-Steuererklärung geltend machen?

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**In der Regel nein: Beiträge aus der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung sind meist schon in der Lohnabrechnung steuerlich berücksichtigt und werden deshalb in ELSTER nicht noch einmal als Sonderausgaben abgezogen.** Die praktische Folge ist: Ein zweiter Abzug in der Steuererklärung würde normalerweise ins Leere laufen. ([lsth.bundesfinanzministerium.de](https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-02-Druck/III/inhalt.html)) ## Wann du sie **nicht** extra in ELSTER ansetzt Bei einer normalen bAV über **Entgeltumwandlung** – also wenn Teile deines Bruttolohns direkt in eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds fließen – erfolgt die Förderung typischerweise **bereits über Steuer- und oft Sozialabgabenfreiheit in der Gehaltsabrechnung**. Diese Beiträge sind deshalb normalerweise **nicht zusätzlich als Sonderausgaben** in der Einkommensteuererklärung anzusetzen. ([lsth.bundesfinanzministerium.de](https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-02-Druck/III/inhalt.html)) Gerade bei einer **BVK-Betriebsrente** kommt es also nicht auf den Namen des Anbieters an, sondern auf die **steuerliche Behandlung in deiner Lohnabrechnung**. Entscheidend ist: Wurden die Beiträge schon aus dem Brutto begünstigt abgeführt, ist das Thema für ELSTER meist erledigt. ([lsth.bundesfinanzministerium.de](https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-02-Druck/III/inhalt.html)) ## Die wichtige Ausnahme Anders kann es sein, wenn es sich um **individuell besteuerte** Beiträge zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung handelt, die **riesterfähig** sind. ELSTER weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen in der **Anlage AV** berücksichtigt werden können; **pauschal versteuerte oder steuerfreie** Beiträge gerade nicht. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) Das ist der entscheidende Unterschied, den viele übersehen: - **steuerfrei per Entgeltumwandlung aus dem Brutto** → **nicht zusätzlich** in ELSTER absetzen - **individuell versteuert und riesterfähig** → **möglicherweise** in **Anlage AV** eintragbar ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) ## Woran du es konkret erkennst Schau nicht zuerst in ELSTER, sondern in deine **Lohnsteuerbescheinigung** und die Unterlagen der bAV. Wenn die Beiträge bereits als steuerbegünstigte bAV behandelt wurden, gibt es normalerweise **keinen zusätzlichen Eintrag**, der deine Steuer noch einmal mindert. Wenn du dagegen eine Bescheinigung über **Altersvorsorgebeiträge für die Anlage AV** bekommen hast, ist das ein starkes Zeichen, dass hier ausnahmsweise ein Eintrag möglich ist. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021)) Kurz gesagt: **Normale BVK-Entgeltumwandlung meist nein, riesterfähige und individuell versteuerte bAV eventuell ja.** ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2021))

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