In der Regel nein: Beiträge aus der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung sind meist schon in der Lohnabrechnung steuerlich berücksichtigt und werden deshalb in ELSTER nicht n...
Wo wird die Betriebsrente der BVK im ELSTER-Formular eingetragen?
Antwort vom**Die BVK-Betriebsrente gehört in ELSTER in der Regel in die Anlage R-AV/bAV – nicht in die normale Anlage R. Entscheidend ist die Leistungsmitteilung der BVK: Die dort angegebene Nummer bzw. Zuordnung bestimmt das genaue Feld.** ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) ## Der richtige Bereich in ELSTER ELSTER ordnet **Leistungen aus inländischer betrieblicher Altersversorgung** der **Anlage R-AV/bAV** zu. Dazu zählen ausdrücklich auch Leistungen aus **Zusatzversorgungskassen**. Die ELSTER-Hilfe nennt als Beispiele Pensionskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds und auch Zusatzversorgungssysteme wie VBL; für BVK-Zusatzversorgung gilt das steuerlich typischerweise genauso. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) **Ausnahme:** Wenn du für die Zahlung eine **Lohnsteuerbescheinigung** bekommen hast, gehört sie **nicht** in die Anlage R-AV/bAV, sondern in die **Anlage N**. Das ist der wichtigste Unterschied, weil genau hier viele Eintragungsfehler entstehen. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) ## Woran du die richtige Zeile erkennst Nicht der Name „BVK“ entscheidet, sondern die **steuerliche Einordnung in deiner Leistungsmitteilung**. ELSTER weist darauf hin, dass der Anbieter dir dafür eine **„Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen …“** ausstellt; daraus ergibt sich, welche Angaben einzutragen sind. Im ELSTER-Forum wird das praktisch genauso erklärt: Maßgeblich ist die in der Mitteilung genannte Nummer bzw. Zeile. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) Das heißt konkret: - **Leistungsmitteilung der BVK vorhanden** → Eintrag in **Anlage R-AV/bAV** nach dieser Mitteilung. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) - **Lohnsteuerbescheinigung vorhanden** → Eintrag in **Anlage N**. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) - **Keine eigene Eingabepflicht sichtbar** → möglich, dass die Daten bereits elektronisch übermittelt wurden; ELSTER sagt, die Anlage R-AV/bAV kann dann entfallen, wenn die Daten elektronisch vorliegen und keine höheren Werbungskosten geltend gemacht werden. ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) ## Der praktische Knackpunkt bei BVK Bei BVK-Renten gibt es oft Verwirrung, weil viele automatisch an die **Anlage R** denken. Das ist meist falsch. **Die normale Anlage R ist für gesetzliche Renten, berufsständische Versorgung und private Leibrenten gedacht; betriebliche Altersversorgung läuft grundsätzlich über R-AV/bAV.** ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023)) Der seltene Sonderfall ist also nicht „BVK“, sondern **die Art der Bescheinigung**. Genau deshalb ist die Bescheinigung wichtiger als die Bezeichnung der Rente. ## Kurz gesagt **BVK-Betriebsrente meist in ELSTER unter Anlage R-AV/bAV eintragen; nur bei Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N. Maßgeblich ist immer die BVK-Leistungsmitteilung.** ([elster.de](https://www.elster.de/elsterweb/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2023))
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