Woher bekomme ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erhältst du beim zuständigen Finanzamt. Sie wird auf Antrag ausgestellt, wenn du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst, zum Beispiel weil dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. So gehst du vor: 1. **Antragsformular besorgen:** Das Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung“ findest du auf der Website deines Finanzamts oder auf [www.formulare-bfinv.de](https://www.formulare-bfinv.de). 2. **Formular ausfüllen:** Trage deine persönlichen Daten und Angaben zu deinen Einkünften ein. 3. **An das Finanzamt senden:** Reiche das ausgefüllte Formular beim für dich zuständigen Finanzamt ein (per Post oder persönlich). 4. **Bescheid abwarten:** Nach Prüfung erhältst du die NV-Bescheinigung, meist für drei Jahre gültig. Mit dieser Bescheinigung kannst du z. B. bei Banken einreichen, damit keine Kapitalertragsteuer auf Zinsen einbehalten wird. Weitere Informationen findest du auch auf der Seite des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/).

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