Der Steuerfreibetrag bei Schenkungen – auch von Ackerland – gilt pro Kind und pro Schenker jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das bedeutet: Wenn ein Elternteil seinem Kind Ackerland schenkt, kann das Kind den persönlichen Freibetrag (derzeit 400.000 € pro Elternteil) in Anspruch nehmen. Nach Ablauf von zehn Jahren kann erneut eine Schenkung erfolgen, bei der der Freibetrag wieder genutzt werden kann. Wird der Freibetrag innerhalb der Zehnjahresfrist bereits ausgeschöpft, sind weitere Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums steuerpflichtig, soweit sie den Freibetrag übersteigen. Erst nach Ablauf der zehn Jahre steht der Freibetrag wieder voll zur Verfügung. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/2017-07-10-freibetraege.html). Zusammengefasst: Der Freibetrag bleibt nicht jährlich erhalten, sondern kann alle zehn Jahre pro Kind und Schenker neu genutzt werden.