Kann ich als ALG1-Bezieher und Minijobber von meinem Arbeitgeber eine steuerfreie Altersvorsorge ohne Anrechnung auf das Arbeitslosengeld bekommen?

Antwort

Ja, es ist möglich, als ALG I-Bezieher und Minijobber eine steuerfreie Altersvorsorge zu erhalten, ohne dass diese auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Dies kann durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) geschehen, bei der Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt in eine Altersvorsorge eingezahlt werden. Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Es ist jedoch wichtig, sich individuell beraten zu lassen, da die genauen Regelungen und Grenzen von verschiedenen Faktoren abhängen können. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder einen Steuerberater kann hier weiterhelfen.

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