Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Für eine Haushaltshilfe im Privathaushalt als Minijob gelten die gesetzlichen Regelungen für Minijobs. Im Jahr 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn maßgeblich, der laut aktueller Planung ab 1. Januar 2024 bei 12,41 € pro Stunde liegt. Für 2026 gibt es noch keine endgültigen Beschlüsse, aber es ist davon auszugehen, dass der Mindestlohn mindestens auf diesem Niveau bleibt oder leicht steigt. **Berechnung der Kosten für den Arbeitgeber:** 1. **Lohnkosten:** Maximal 538 € pro Monat (Stand 2024, Minijob-Grenze; eine Anpassung bis 2026 ist möglich). 2. **Abgaben an die Minijob-Zentrale:** - Pauschale für Rentenversicherung: 5 % - Pauschale für Krankenversicherung: 5 % - Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage): ca. 1,6 % - Unfallversicherung: 1,6 % - Gesamt: ca. 13,2 % des Bruttolohns **Beispielrechnung (Stand 2024):** Bei 538 € Monatslohn zahlt der Arbeitgeber zusätzlich ca. 71 € Sozialabgaben (13,2 % von 538 €). **Gesamtkosten für den Arbeitgeber:** - Lohn: bis zu 538 € - Abgaben: ca. 71 € - **Summe: ca. 609 € pro Monat** (bei voller Ausnutzung der Minijob-Grenze) **Wichtige Hinweise:** - Die Haushaltshilfe erhält den Lohn, die Abgaben werden vom Arbeitgeber getragen. - Die tatsächlichen Kosten können variieren, wenn die Minijob-Grenze oder der Mindestlohn bis 2026 angepasst werden. - Aktuelle Informationen und einen Minijob-Rechner findest du bei der [Minijob-Zentrale](https://www.minijob-zentrale.de). **Steuervorteil:** Privathaushalte können 20 % der Kosten (max. 510 € pro Jahr) steuerlich absetzen. **Fazit:** Für eine Haushaltshilfe im Minijob fallen für den Arbeitgeber 2026 voraussichtlich Gesamtkosten von rund 609 € pro Monat an, sofern die aktuellen Regelungen und Werte weiterhin gelten. Änderungen beim Mindestlohn oder der Minijob-Grenze können diesen Betrag beeinflussen.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Der Begriff „Arbeitgebergeld“ ist nicht eindeutig. Vermutlich ist damit gemeint, wie hoch die gesamten Kosten für den Arbeitgeber sind, wenn ein Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von 1.60... [mehr]