Wie errechnet sich die Pension eines Beamten?

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Die Pension eines Beamten in Deutschland errechnet sich auf Basis des Ruhegehalts. Dieses Ruhegehalt wird durch verschiedene Faktoren bestimmt: 1. **Ruhegehaltssatz**: Dieser wird durch die Anzahl der Dienstjahre bestimmt. Pro Dienstjahr erhält der Beamte einen bestimmten Prozentsatz, der in der Regel bei 1,79375 % liegt. Nach 40 Dienstjahren erreicht man den Höchstsatz von 71,75 %. 2. **Ruhegehaltfähige Dienstbezüge**: Dies sind die letzten Bezüge, die der Beamte vor dem Ruhestand erhalten hat. Dazu gehören das Grundgehalt, der Familienzuschlag und gegebenenfalls weitere Zulagen. Die Formel zur Berechnung lautet: \[ \text{Pension} = \text{Ruhegehaltssatz} \times \text{ruhegehaltfähige Dienstbezüge} \] Beispiel: - Ein Beamter hat 40 Dienstjahre. - Der Ruhegehaltssatz beträgt somit 71,75 %. - Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen 4.000 Euro. Die Pension wäre dann: \[ 71,75 \% \times 4.000 \, \text{Euro} = 2.870 \, \text{Euro} \] Es gibt jedoch auch Höchstgrenzen und Mindestgrenzen, die beachtet werden müssen. Weitere Details und spezifische Regelungen können je nach Bundesland und Dienstherr variieren.

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