Wie wird die Höhe der Staatspension für Beamte berechnet?

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Die Höhe der staatlichen Pension (Ruhegehalt) für Beamte in Deutschland berechnet sich nach dem sogenannten Ruhegehaltssatz und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Die wichtigsten Faktoren sind: 1. **Dienstzeit (ruhegehaltfähige Dienstzeit):** Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhältst du einen bestimmten Prozentsatz (meist 1,79375 % pro Jahr, Stand 2024). 2. **Ruhegehaltssatz:** Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus der Summe der Prozentsätze für die Dienstjahre. Maximal sind 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge möglich (nach 40 Dienstjahren). 3. **Ruhegehaltfähige Dienstbezüge:** Das ist in der Regel das Grundgehalt der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand, ggf. zuzüglich bestimmter Zulagen. **Berechnungsformel:** > **Jährliche Pension = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz** **Beispiel:** - 40 Dienstjahre × 1,79375 % = 71,75 % (maximaler Ruhegehaltssatz) - Letztes Grundgehalt: 4.000 € brutto/Monat - Monatliche Pension: 4.000 € × 71,75 % = 2.870 € brutto **Wichtige Hinweise:** - Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen. - Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ruhestand sind möglich. - Nebenzeiten (z. B. Kindererziehung) können angerechnet werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-node.html).

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