Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich zulässig, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, die das Unternehmen über die betroffene Person verarbeitet. Dazu z&... [mehr]
Ob Newsletter-Leads aus dem Jahr 2023 weiterhin regelmäßig angeschrieben werden dürfen, hängt maßgeblich von der ursprünglichen Einwilligung und den geltenden Datenschutzbestimmungen ab, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlaut Wettbewerb (UWG) in Deutschland. **Wichtige Punkte:** 1. **Einwilligung:** Die Empfänger müssen dem Erhalt von Newslettern ausdrücklich zugestimmt haben (Opt-in). Die Einwilligung muss dokumentiert und jederzeit nachweisbar sein. 2. **Zweckbindung:** Die Nutzung der E-Mail-Adressen darf nur zu dem Zweck erfolgen, dem die Empfänger zugestimmt haben. Wurde die Einwilligung für einen regelmäßigen Newsletter erteilt, ist ein Versand 2x jährlich in der Regel zulässig. 3. **Widerrufsmöglichkeit:** In jedem Newsletter muss eine einfache Möglichkeit zum Abbestellen (Opt-out) angeboten werden. Der Widerruf muss jederzeit möglich sein. 4. **Keine zeitliche Begrenzung, aber Aktualität:** Solange die Einwilligung nicht widerrufen wurde und der Zweck (z.B. regelmäßige Informationen per Newsletter) weiterhin besteht, gibt es keine feste zeitliche Begrenzung. Allerdings kann eine sehr lange Inaktivität der Empfänger problematisch sein, da die Einwilligung nach langer Zeit als „veraltet“ angesehen werden könnte. Die Datenschutzbehörden empfehlen, die Einwilligung nach längerer Inaktivität (z.B. mehrere Jahre ohne Interaktion) zu überprüfen oder zu erneuern. 5. **Dokumentationspflicht:** Es muss nachgewiesen werden können, wann und wie die Einwilligung erteilt wurde. **Fazit:** Wenn die Leads aus 2023 eine gültige Einwilligung für den Erhalt von Newslettern gegeben haben, dürfen sie grundsätzlich weiterhin 2x im Jahr angeschrieben werden – solange sie nicht widersprechen und der Zweck der Einwilligung eingehalten wird. Es empfiehlt sich jedoch, die Listen regelmäßig zu pflegen und inaktive Empfänger ggf. nach einer gewissen Zeit erneut um Bestätigung zu bitten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit](https://www.bfdi.bund.de/).
Ein Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich zulässig, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, die das Unternehmen über die betroffene Person verarbeitet. Dazu z&... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]
Die IT-Leitung ist in Unternehmen häufig für verschiedene Verarbeitungstätigkeiten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verantwortlich. Verarbeitungstätigkeiten sind al... [mehr]
Ob das IT-Ressourcen-Management eine Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO ist, hängt davon ab, ob dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Definition Verarbeitungstätigkeit nach... [mehr]
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterscheidet verschiedene Kategorien von Daten. Die wichtigsten Datenkategorien nach DSGVO sind: 1. **Personenbezogene Daten** Das sind alle Informatione... [mehr]
Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO sind: 1. **Personalverwaltung**: Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten (z.B. Lohnabrechnung, Urlaubsverwaltung). 2. **Kundenverwalt... [mehr]
Eine Verarbeitungstätigkeit nach DSGVO bezeichnet jeden Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Hilfe automatisier... [mehr]
Der Download eines Whitepapers gegen die Einwilligung in einen Newsletter ist grundsätzlich **zulässig**, aber es gibt dabei wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere nach der D... [mehr]
Ein Auftragskataster (auch: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO) ist für IT-Dienstleister verpflichtend, wenn sie personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden verar... [mehr]
Ein DSGVO-Auftragskataster (auch Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO genannt) muss bestimmte Angaben enthalten, um den Anforderungen der-Grundver (DSGVO zu entsprechen. Fo... [mehr]