Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für das Plasmaschneiden im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz. Hier sind die wichtigsten... [mehr]
Beim Plasmaschneiden im Metallbau sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen und eine sorgfältige Unterweisung unerlässlich, da hohe Temperaturen, elektrische Spannungen und gesundheitsschädliche Dämpfe auftreten können. Wichtige Punkte einer Unterweisung zur Arbeitssicherheit beim Plasmaschneiden sind: **1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA):** - Schutzbrille oder Schweißhelm mit geeignetem Filter (mind. Schutzstufe 5) - Flammhemmende Schutzkleidung (z. B. Lederschürze, langärmlig) - Schutzhandschuhe (hitzebeständig) - Sicherheitsschuhe (mit Stahlkappe) - Gehörschutz (bei lauten Arbeiten) - Atemschutz (bei unzureichender Absaugung oder in engen Räumen) **2. Arbeitsplatzvorbereitung:** - Brennbare Materialien entfernen - Für ausreichende Belüftung oder Absaugung sorgen - Feuerlöscher bereithalten - Arbeitsbereich kennzeichnen und unbefugten Zutritt verhindern **3. Geräteeinweisung:** - Funktionsweise und Bedienung des Plasmaschneiders erklären - Kontrolle der Anschlüsse (Strom, Druckluft) - Sichtprüfung auf Beschädigungen (Kabel, Schläuche, Brenner) - Erdung des Werkstücks sicherstellen **4. Gefahren und Schutzmaßnahmen:** - Gefahr durch elektrischen Strom (nur mit isolierten Werkzeugen arbeiten) - Gefahr durch UV-/IR-Strahlung (Augen- und Hautschutz) - Gefahr durch heiße Werkstücke und Funkenflug (Abstand halten, Brandgefahr) - Gefahr durch Rauch und Gase (Absaugung, ggf. Atemschutz) **5. Verhalten im Notfall:** - Sofortige Unterbrechung der Arbeit bei Störungen - Brandbekämpfung einleiten (Feuerlöscher, Notruf) - Erste Hilfe leisten (z. B. bei Verbrennungen) **6. Nach der Arbeit:** - Gerät ausschalten und abkühlen lassen - Arbeitsbereich reinigen - PSA ablegen und auf Schäden prüfen **Rechtliche Grundlagen:** - DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ - DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) **Fazit:** Eine regelmäßige Unterweisung und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sind beim Plasmaschneiden im Metallbau zwingend erforderlich, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) oder der [BG Bau](https://www.bgbau.de/).
Eine Unterweisung im Arbeitsschutz für das Plasmaschneiden im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz. Hier sind die wichtigsten... [mehr]
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Eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe im Metallbau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Mitarbeiter. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die in einer solchen Un... [mehr]
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