Ja, ein Arbeitgeber kann eine Abteilungsleiterin unter bestimmten Umständen kündigen, wenn sie eine sexuelle Belästigung zwischen Mitarbeitenden beobachtet, aber nicht dagegen einschrei... [mehr]
Eine vorgesetzte Person kann in der Regel nicht „gekündigt“ werden, da eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne nur das Beenden eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bedeutet. Gemeint ist vermutlich, ob man als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter verlangen kann, dass eine Vorgesetzte abgemahnt, versetzt oder entlassen wird, weil sie bei sexueller Belästigung nicht eingeschritten ist. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen (§ 12 AGG). Vorgesetzte haben dabei eine besondere Verantwortung. Wenn eine Vorgesetzte eine sexuelle Belästigung beobachtet und nicht einschreitet, kann das eine Pflichtverletzung darstellen. Mögliche Schritte: 1. **Meldung an den Arbeitgeber:** Du kannst den Vorfall beim Arbeitgeber, der Personalabteilung oder einer Beschwerdestelle melden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem nachzugehen. 2. **Beschwerderecht:** Nach § 13 AGG hast du das Recht, dich zu beschweren, wenn der Arbeitgeber (oder eine vorgesetzte Person) seinen Pflichten nicht nachkommt. 3. **Konsequenzen für die Vorgesetzte:** Der Arbeitgeber muss den Vorfall prüfen und kann arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Vorgesetzte ergreifen, z.B. Abmahnung, Versetzung oder im Extremfall Kündigung. 4. **Betriebsrat:** Falls vorhanden, kann auch der Betriebsrat eingeschaltet werden. Du selbst kannst die Vorgesetzte nicht direkt kündigen, aber du kannst Maßnahmen einleiten, die zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Antidiskriminierungsstelle des Bundes](https://www.antidiskriminierungsstelle.de/). **Wichtig:** Jeder Fall ist individuell. Es kann sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, z.B. bei einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ja, ein Arbeitgeber kann eine Abteilungsleiterin unter bestimmten Umständen kündigen, wenn sie eine sexuelle Belästigung zwischen Mitarbeitenden beobachtet, aber nicht dagegen einschrei... [mehr]
Bei einer Kündigung am 30.10. und einem vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr gilt Folgendes: **Berechnung des Urlaubsanspruchs:** Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entste... [mehr]
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Sie kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine a... [mehr]
Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich, da das deutsche Arbeitsrecht keinen besonderen Kündigungsschutz allein wegen einer bestehenden Krankheit vors... [mehr]
Wenn du selbst kündigst, bekommst du in der Regel zunächst eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit für bis zu 12 Wochen... [mehr]
Wenn die Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Wochenende erfolgen soll, musst du zunächst klären, was als "Wochenende" gilt. In der Regel sind damit Samstag und Sonntag gemeint. Ar... [mehr]
Wenn der ärztliche Dienst des Jobcenters in seinem Gutachten feststellt, dass du weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig bist, giltst du im sozialrechtlichen Sinne als „erwe... [mehr]
Die Höhe einer Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, außer in... [mehr]
Wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht lässt, kommt es darauf an, in welcher Situation du dich befindest: 1. **Kündigung durch dich selbst:** Wenn du selbst gekündigt hast und die K&... [mehr]
Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer in der Regel mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden. Nach deutschem A... [mehr]