Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Der Urlaub, der beim vorherigen Arbeitgeber genommen wurde, hat insofern mit dem neuen Arbeitgeber zu tun, als dass der gesetzliche Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr gilt. Wenn du im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaubstage bei deinem vorherigen Arbeitgeber genommen hast, werden diese Tage von deinem gesetzlichen Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber abgezogen. Beispiel: Wenn du im Jahr 2023 insgesamt 20 gesetzliche Urlaubstage hast und beim vorherigen Arbeitgeber bereits 10 Tage genommen hast, stehen dir beim neuen Arbeitgeber nur noch 10 gesetzliche Urlaubstage zu. Es ist wichtig, dem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, wie viele Urlaubstage du bereits genommen hast, damit er den verbleibenden Anspruch korrekt berechnen kann.
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich keine Körperrasur, wie das Rasieren der Achseln, verlangen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sind... [mehr]
Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine Lohnabrechnungen schickt, hast du verschiedene Möglichkeiten, um an deine Unterlagen zu kommen: 1. **Schriftliche Aufforderung:** Schreibe deinem Ex-... [mehr]
Grundsätzlich ist es möglich, nach einer Krankmeldung direkt Urlaub zu nehmen, sofern du wieder arbeitsfähig bist und dein Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wichtig ist dabei: 1.... [mehr]
Arbeitgeber wie Amazon können den Lohn weitgehend einseitig bestimmen, weil das Arbeitsangebot und die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oft ungleich verteilt sind. In vielen Branchen – besond... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]