Wie läuft der Sozialplan in der Schweiz genau ab?

Antwort

Ein Sozialplan in der Schweiz ist ein Instrument, das bei Massenentlassungen zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden dient. Der genaue Ablauf eines Sozialplans ist im Obligationenrecht (OR), insbesondere in den Artikeln 335h bis 335k OR, geregelt. Hier der typische Ablauf: 1. **Ankündigung der Massenentlassung** Der Arbeitgeber plant eine Massenentlassung (mindestens 10 Kündigungen in Betrieben mit 20–99 Mitarbeitenden, 10% in Betrieben mit 100–299 Mitarbeitenden, mindestens 30 in Betrieben mit 300 und mehr Mitarbeitenden innerhalb von 30 Tagen). 2. **Informations- und Konsultationspflicht** Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmervertretung (oder die Belegschaft, falls keine Vertretung besteht) schriftlich über: - Gründe der Entlassung - Zahl der betroffenen Mitarbeitenden - Zeitraum der Entlassungen - Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Personen Die Mitarbeitenden oder ihre Vertretung haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, wie Entlassungen vermieden oder deren Folgen gemildert werden können. 3. **Meldung an die kantonale Arbeitsmarktbehörde** Der Arbeitgeber muss die geplante Massenentlassung der zuständigen kantonalen Behörde melden. 4. **Verhandlungsphase über den Sozialplan** Bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, die innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Kündigungen aussprechen wollen, besteht die Pflicht, mit der Arbeitnehmervertretung einen Sozialplan zu verhandeln (Art. 335i OR). Ziel: Vereinbarung von Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Abfindungen, Umschulungen, Unterstützung bei Stellensuche). 5. **Einigung oder Schlichtung** - **Einigung:** Kommt eine Einigung zustande, wird der Sozialplan schriftlich festgehalten und ist verbindlich. - **Keine Einigung:** Kommt keine Einigung zustande, kann das Schiedsgericht angerufen werden, das einen verbindlichen Sozialplan festlegt. 6. **Umsetzung des Sozialplans** Der vereinbarte oder festgelegte Sozialplan wird umgesetzt. Die betroffenen Mitarbeitenden erhalten die darin vorgesehenen Leistungen. **Wichtige Hinweise:** - Ein Sozialplan ist nicht zwingend bei jeder Massenentlassung vorgeschrieben, sondern nur bei grösseren Unternehmen (über 250 Mitarbeitende) und entsprechend grossem Entlassungsumfang. - Der Sozialplan kann verschiedene Massnahmen enthalten, z.B. Abfindungen, Outplacement, Weiterbildungen, Verlängerung der Kündigungsfrist etc. Weitere Informationen findest du beim [Staatssekretariat für Wirtschaft SECO](https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsrecht/kuendigung/sozialplan.html).

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