Sind Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitbestimmungspflichtig?

Antwort

Ja, Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb sind mitbestimmungspflichtig. Dies ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt, insbesondere in § 87 Abs. 1 Nr. 1. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Regeln, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen.

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