Wie kündigt man ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit?

Antwort

Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer in der Regel mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden. Nach deutschem Arbeitsrecht (§ 622 Abs. 3 BGB) beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, zwei Wochen. Die Kündigung muss nicht begründet werden, es sei denn, es handelt sich um einen besonderen Kündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung). Wichtige Punkte: - Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). - Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. - Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit zwei Wochen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. - Ein Grund für die Kündigung muss nicht angegeben werden. - Besonderer Kündigungsschutz (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung) gilt auch in der Probezeit. Weitere Informationen findest du z. B. bei [arbeitsrechte.de](https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-in-der-probezeit/).

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