Darf eine Dienstvereinbarung gegen geltendes Recht verstoßen?

Antwort

Nein, eine Dienstvereinbarung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung (z. B. Personalrat im öffentlichen Dienst) und müssen sich im Rahmen der geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Rechtsvorschriften bewegen. Vereinbarungen, die gegen höherrangiges Recht (wie Gesetze oder Tarifverträge) verstoßen, sind unwirksam. Das bedeutet, dass rechtswidrige Regelungen in einer Dienstvereinbarung nicht angewendet werden dürfen.

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