Was bedeutet das Günstigkeitsprinzip nach TVG?

Antwort

Das Günstigkeitsprinzip nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) besagt, dass bei mehreren anwendbaren Regelungen diejenige gilt, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das bedeutet, wenn es unterschiedliche Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem individuellen Arbeitsvertrag gibt, wird diejenige Regelung angewendet, die dem Arbeitnehmer die besten Bedingungen bietet. Beispielsweise, wenn ein Tarifvertrag eine höhere Lohnzahlung vorsieht als der individuelle Arbeitsvertrag, dann gilt die höhere Lohnzahlung aus dem Tarifvertrag. Das Günstigkeitsprinzip stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer stets von der für sie vorteilhaftesten Regelung profitieren.

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