Das Günstigkeitsprinzip nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) besagt, dass bei mehreren anwendbaren Regelungen diejenige gilt, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das bedeutet, we... [mehr]
Das Günstigkeitsprinzip nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG) besagt, dass bei mehreren anwendbaren Regelungen diejenige gilt, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das bedeutet, we... [mehr]